Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Vergünstigungen nach EStG für Autisten

Für Autisten als bestätigterweise von der statistischen Durchschnittsbevölkerung abweichende Personen existieren verschiedene Vergünstigungen im Steuerrecht. Ansprüche sollten durch Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden können, auch wenn die Pauschbeträge ausschließlich an eine Anerkennung nach SGB9 (Versorgungsamt) gekoppelt sind, denn im EStG wird anscheinend kein expliziter Bezug zum SGB9 hergestellt. Kindergeld kann auch an einen Autisten selbst ausgezahlt werden, dazu siehe die Kapitel zum Kindergeld weiter unten.