Autisten, auf deren Antrag auf Schwerbehindertenstatus aufgrund einer Autismusdiagnose entgegen der einschlägigen Anhaltspunkte (Minimum GdB 50 für Autismus) wegen einer Fehlentscheidung ein GdB von unter 50 veranschlagt wurde oder die wegen anderer relevanter Diagnosen bereits ein GdB ab 30 bis unter 50 festgestellt wurde, können bei Arbeitslosigkeit gegenüber der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 des neunten Sozialgesetzbuches stellen.
ALG2
Eigene Wohnung unter 25 Jahre
Verfasst von 55555 am 26. August 2008 - 9:02Möglichst ruhige und sichere Wohnbedingungen sind für Autisten sehr wichtig und im Elternhaus oft nicht gegeben. Daher kann es sich als ALG2-Empfänger und Autist lohnen einen Umzug zu beantragen, auch wenn man noch nicht 25 Jahre alt ist und wegen dem ALG2-Bezug normalerweise noch bei den Eltern leben müsste. Bei Sozialhilfebezug (in geringem Maß erwerbsfähig) gilt diese Regelung nicht. Wenn es Probleme beim Auszug wegen der untern zitierten Regelung gibt - die ESH hilft.

